Einführung der Fluggastrechte: Verordnung (EG) Nr. 261/2004
Millionen von Fluggästen reisen jedes Jahr, aber viele von ihnen wissen nicht, dass es Fluggastrechte gibt, die sie während der Reise schützen. Wir möchten Sie mit der Verordnung (EG) Nr. 261 vertraut machen, die 2004 zum Schutz der Fluggäste erlassen wurde.
Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 schafft eine rechtliche Grundlage für die Rechte der Fluggäste und macht die Fluggesellschaften für alle Unannehmlichkeiten, die ihren Fluggästen entstehen, finanziell haftbar. Diese umfassende Rechtsvorschrift deckt im Wesentlichen die folgenden drei Situationen ab:
- überbuchter Flug
- annullierter Flug
- verspäteter Flug (mehr als 3 Stunden)
Die Höhe der Entschädigung hängt von der zurückgelegten Flugstrecke und der Dauer der Verspätung ab. Neben einer Entschädigung von bis zu 600 € ist die Fluggesellschaft gesetzlich verpflichtet:
- Sie über Ihre Rechte gemäß der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 zu informieren;
- Ihnen den Flugpreis zu erstatten oder Sie auf einen anderen Flug umzubuchen;
- (im Falle einer Verspätung) für Mahlzeiten, Getränke, Zugang zu Kommunikationsmitteln und Unterbringung (falls zutreffend) gemäß der folgenden Tabelle zu sorgen:
Angaben zur Reise | Verspätung |
---|---|
Alle Flüge unter 1500 km | 2+ Stunden |
Flüge innerhalb der EU über 1500 km | 3+ Stunden |
EU-Flüge von/nach Nicht-EU-Ländern 1500-3500 km | 3+ Stunden |
EU-Flüge nach/von Nicht-EU-Ländern über 3500 km | 4+ Stunden |
Abflug |
Ziel |
EU-Fluggesellschaft |
Nicht-EU-Fluggesellschaft |
Innerhalb der EU |
Innerhalb der EU |
Abgedeckt |
Abgedeckt |
Innerhalb der EU |
Außerhalb der EU |
Abgedeckt |
Abgedeckt |
Außerhalb der EU |
Innerhalb der EU |
Abgedeckt |
Nicht abgedeckt |
Außerhalb der EU |
Außerhalb der EU |
Nicht abgedeckt |
Nicht abgedeckt |
* Die Verordnung gilt auch für Island, Norwegen, die Schweiz, Französisch-Guayana, Martinique, Mayotte, Guadeloupe, La Réunion, Saint-Martin, Madeira, die Azoren und die Kanarischen Inseln.
Sie können eine Entschädigung für Flugverspätungen beantragen, wenn:
- Sie mehr als 3 Stunden später an Ihrem Zielort ankommen werden;
- Ihr Flug in der EU gestartet ist (alle Fluggesellschaften) oder in der EU gelandet ist (eine EU-Fluggesellschaft);
- der Vorfall sich in den letzten 3 Jahren ereignet hat;
- die Fluggesellschaft war schuld und die Verspätung wurde nicht durch außergewöhnliche Umstände verursacht *.
Sie können eine Entschädigung für eine Flugannullierung beantragen, wenn:
- Ihr gebuchter Flug hat die Startbahn nicht verlassen;
- der annullierte Flug aus der EU hätte starten (alle Fluggesellschaften) oder in der EU landen müssen (EU-Fluggesellschaft);
- Sie weniger als 14 Tage im Voraus über die Annullierung informiert wurden;
- der Vorfall hat sich in den letzten 3 Jahren ereignet;
- die Fluggesellschaft war schuld und die Stornierung wurde nicht durch außergewöhnliche Umstände verursacht *.
Sie können möglicherweise eine Entschädigung für die Überbuchung eines Fluges verlangen, wenn:
- Sie durften einen gebuchten Flug nicht antreten (EU-Flug, Flug, der von einem EU-Flughafen abfliegt oder dort ankommt);
- Sie Ihren Sitzplatz nicht freiwillig für einen Gutschein, Coupon usw. aufgegeben haben;
- der Vorfall hat sich in den letzten 3 Jahren ereignet;
- die Fluggesellschaft hat einen Fehler gemacht und die Überbuchung wurde nicht durch außergewöhnliche Umstände verursacht *.
Die Fluggesellschaften sind nicht verpflichtet, Entschädigungen für Unannehmlichkeiten zu zahlen, die durch Umstände verursacht wurden, die sich ihrer Kontrolle entziehen. Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 bezieht sich auf diese außergewöhnlichen Umstände, die sind:
- Streiks im Luftverkehr;
- politische Umstände;
- ungünstige Wetterbedingungen;
- Sicherheitsrisiko.
Prüfen Sie, ob Ihr Flug in Frage kommt
Hatten Sie in den letzten drei Jahren eine Flugverspätung oder ein anderes Problem bei einer Flugreise? Geben Sie uns einfach Ihre Flugdaten an und wir teilen Ihnen mit, ob Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben. Es dauert nur ein paar Minuten.
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